Corona-News

HIer finden Sie eine Übersicht der Maßnahmen

Grundsätzliches

Unsere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus richten sich nach den Vorgaben des Kultusministeriums. Zur Einhaltung der Maßnahmen sind wir verpflichtet.

Maskenpflicht

An den Schulen entfällt ab dem 4. April 2022 die Maskenpflicht. Das weitere Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske kann freiwillig fortgeführt werden.

 

Lüften

In allen Räumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, muss regelmäßig gelüftet werden. Jeweils nach 20 min wird für 5 Minuten quergelüftet. Bitte achten Sie darauf, dass ihr Kind an kälteren Tagen mit entsprechend warmer Kleidung in die Schule kommt. Von der Stadt haben wir CO2-Sensoren für alle Klassenzimmer erhalten. Diese erwiesen sich als sehr hilfreich für das tägliche Lüften.

Testung

Bis zu den Osterferien werden die Schüler*innen an zwei Tagen getestet. Danach entfallen die Testungen.

 

Präsenzpflicht

Das Kultusministerium hat festgelegt: 

„Mit Start zum neuen Schuljahr besteht an den Schulen grundsätzlich wieder Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Unterrichts befreit werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass für sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs der Krankheit COVID-19 besteht. (Stand August 2021)“ (FAQs)

 

Positive Testung

Im Fall einer positiven Testung informieren wir die Erziehungsberechtigten unverzüglich unter der uns mitgeteilten Notfallnummer. Das Kind wird bis zur Abholung isoliert und von uns betreut. Es begibt sich für zehn Tage in häusliche Absonderung und muss sich einem PCR-Test oder einer Testung an einer zertifizierten Stelle unterziehen. Für die Klassen hat dies keine Einschränkung mehr zur Folge.

Die Erziehungsberechtigten der Klasse werden anonymisiert über das Auftreten einer positiven Testung bzw. Infektion informiert. 

 

Quarantänepflicht

Die Quarantäneregeln wurden für das Schuljahr 2021/22 angepasst. Die jeweilige Schulleitung kann auf Grundlage der Situation an der Schule Maßnehmen zur Eindämmung des Corona-Virus ergreifen. Hierzu gehören Maßnahmen wie Quarantäne für Klassen, Fernunterricht oder Kürzung des Stundenplans nach Rücksprache mit dem Schulamt, dem Vorsitzenden Elternvertreter und der Elternvertreterin der Klasse. Hierzu muss eine kritische Infektionslage vorliegen oder Ausfälle bei der Lehrerschaft. Diese Vorgehensweise gilt zunächst weiterhin.

 

Photo by Markus Winkler on Unsplash

SSport- und Musikunterricht

Es entfallen alle Einschränkungen

Grundschule Dühren

Pestalozzistr. 4
74889 Sinsheim
Tel: 07261-63626
Fax: 07261-65533
E-Mail: gs.duehren@sinsheim.de